Fristen / Ermäßigungen

 

Unser Schulhalbjahresbeginn ist jeweils zum 01. April und 01. Oktober.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist liegt bei sechs Wochen zum Halbjahresende (bezogen auf das Musikschuljahr).

 
Familienermäßigung

Bei Teilnahme mehrerer Familienangehöriger am Unterricht wird dem Schüler folgende Ermäßigung gewährt:

für den 2. Schüler *) 20%

für den 3. Schüler *) 30%

für den 4. Schüler *) 40%

*) Für die Einstufung als 1., 2., 3., 4. Schüler bzw. 1., 2., 3., 4. Fach ist nicht das Eintrittsdatum, sondern die Höhe der Gebühr maßgebend.

Das bedeutet, der teuerste Schüler ist immer der 1. Schüler bzw. das teuerste Fach ist immer das 1. Fach.


Fachermäßigung

Bei Belegung mehrerer gebührenpflichtiger Fächer wird dem Schüler folgende Ermäßigung gewährt:

ab dem 2. Fach 10% auf das Fach mit dem niedrigeren Beitrag.


Sozialermäßigung

Aus sozialen Gründen können in besonderen Fällen die Unterrichtsgebühren auf schriftlichen Antrag ermäßigt oder erlassen werden.

Über die Gewährung einer Ermäßigung entscheidet der Vorstand der Musikschule.

Weitere Informationen über Bildungsgutscheine und Sozialermäßigungen der Gemeinden bekommen Sie gerne von uns.