Gebühren

 
Die Schuljahresgebühr ist in zwölf Monatsraten zu zahlen. Monatliche Unterrichtsgebühren (gültig ab 01.04.2024):

 

 

Schüler aus
 Büsingen, Gailingen, Hilzingen, Rielasingen-Worblingen

Schüler aus Gottmadingen
   
Schüler aus
anderen Gemeinden
Schüler, die das 27. Lebensjahr vollendet haben
 


MusiKäfer

in Gruppen, 40 Minuten

  23,00 €   25,30 €   32,20 €  ---


Rhythmische Früherziehung

in Gruppen, 45 Minuten

  27,00 €   29,70 €   37,80 €  ---


Instrument. Spielgruppe

ab 7 Schüler, 45 Minuten

  27,00 €   29,70 €   37,80 €     41,85 €
 


Kleingruppenunterricht

       
5-6 Schüler, 45 Minuten   32,00 €   35,20 € 44,80€   49,60 €
3-4 Schüler, 45 Minuten   41,00 €  45,10 € 57,40 €   63,55 €
 


Partnerunterricht

       
2 Schüler, 40 Minuten 56,00 € 61,60 € 78,40 €   86,80 €
2 Schüler, 50 Minuten 70,00 € 77,00 € 98,00 € 108,50 €
 

 
Einzelunterricht

       
 1 Schüler, 20 Minuten   56,00 €   61,60 €   78,40 €   86,80 €
 1 Schüler, 25 Minuten   70,00 €   77,00 €   98,00 € 108,50 €
 1 Schüler, 30 Minuten   84,00 €   92,40 € 117,60 € 130,20 €
 1 Schüler, 40 Minuten 112,00 € 123,20 € 156,80 € 173,60 €
 


Theorie + Gehörbildung, allgemeine Musiklehre

ab 6 Schüler, 45 Minuten

27,00 €   29,70 €   37,80 € 41,85 €
 
Ensemble, Orchester, Chor  20,00 €   22,00 €   28,00 € 31,00 €
 
für Instrumental- und Vokalschüler ist die Teilnahme am Ensemble- Chor- und Orchesterunterricht kostenfrei
 
Vorbereitung für Leistungsabzeichen 30,00 €  für 10 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten

Mietgebühren 

Die Mietgebühr für alle Leihinstrumente beträgt 12,00 €.

 

Ermäßigung

    Familienermäßigung

    Bei Teilnahme mehrerer Familienangehöriger am Unterricht wird dem Schüler folgende Ermäßigung gewährt:

    für den 2. Schüler    *)    20%

    für den 3. Schüler    *)    30%

    für den 4. Schüler    *)    40%

    *) Für die Einstufung als 1., 2., 3., 4. Schüler bzw. 1., 2., 3., 4. Fach ist nicht das Eintrittsdatum, sondern die
        Höhe der Gebühr maßgebend.
        Das bedeutet, der teuerste Schüler ist immer der 1. Schüler bzw. das teuerste Fach ist immer das 1. Fach.

    Fachermäßigung

    Bei Belegung mehrerer gebührenpflichtiger Fächer wird dem Schüler folgende Ermäßigung gewährt:

    ab dem 2. Fach 10% auf das Fach mit dem niedrigeren Beitrag.

    Sozialermäßigung

    Aus sozialen Gründen können in besonderen Fällen die Unterrichtsgebühren auf schriftlichen Antrag ermäßigt werden.
    Über die Gewährung einer Ermäßigung entscheidet der Vorstand der Musikschule.

 

Inkrafttreten

    Diese Gebührenordnung tritt am 01.04.2024 in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung vom 01.10.2022.

 

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